Die Zukunft der Rundsteuerung nach der neuen StromVV 2018 und 10 Jahre Swistec ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
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Newsletter Swistec Systems AG, Energiemanagement mit System
 

März 2018

 
 

Grüezi

Wir bekommen in letzer Zeit vermehrt Anfragen, wie die Zukunft der Rundsteuerung mit Inkrafttreten der neuen StromVV 2018 aussieht und was man als EVU diesbezüglich berücksichtigen muss. Wir haben für Sie die neuen Bestimmungen durchleuchtet und unsere Rückschlüsse in diesem Newsletter zusammengefasst.

 
 
 
 
Die Zukunft der Rundsteuerung nach der neuen StromVV 2018

Im Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Stromgesetz an der Urne angenommen. Mittlerweile sind auch die Energieverordnung (EnV) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft getreten. Die Energieversorgungsunternehmungen sind direkt von den Neuerungen betroffen und müssen sie umsetzen, jedoch gibt es immer noch sehr viele offenen Details und Fragen. Swistec hat sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst und zu den folgenden Fragen konkrete Antworten und Empfehlungen bereitgestellt:

Welche Änderungen sind für intelligente Steuersysteme relevant?

Die wesentliche Neuerung ist, dass der Verteilnetzbetreiber nur noch netzdienlich eingreifen darf, also wenn die Netzstabilität gefährdet ist, es sei denn, der Endkunde gibt ihm das Recht, dies auch sonst zu tun (Art. 8c StromVV). Für bestehende Systeme, wie z.B. die Rundsteuerung, gibt es jedoch keine Pflicht zu einem Umbau. Bisher durch die Rundsteuerung kontrollierte Lasten dürfen weiterhin damit geschaltet werden, solange der  Endkunde dies nicht explizit untersagt (Art. 31f StromVV). Lediglich in diesem Fall ergibt sich für das EVU Handlungsbedarf. Ein Lösungsansatz ist, den Rundsteuerempfänger beim Endkunden umzuparametrieren oder zu tauschen, sodass nur noch im Störfall (netzdienlich) geschaltet wird.

 
 
 

Muss die Rundsteuerung ersetzt werden?

Nein, denn für das netzdienliche Eingreifen ist die bestehende Rundsteuerung bestens geeignet. Es gibt zudem zahlreiche weitere Anwendungen für die Rundsteuerung, die nicht unter die neue Regelung nach StromVV fallen. Mit der zu erwartenden Zunahme der Elektromobilität und der höheren Dichte von dezentralen Stromerzeugern wird die Möglichkeit, im Problemfall (netzdienlich) eingreifen zu können, immer wichtiger. Um die grösstmögliche Flexibilität in jedem Fall zu behalten, empfehlen wir, die Rundsteuerung über die nächsten Jahre unbedingt beizubehalten.

 
 
 

Wie lange darf die Rundsteuerung noch betrieben werden?

Die Betriebsdauer der Rundsteueranlagen wird durch die neue StromVV nicht limitiert. Die einzige Einschränkung, ist das Recht der Endkunden, die Laststeuerung durch das EVU explizit zu untersagen (Opting Out), was aber nur im Zusammenhang mit einer Eigenproduktionsanlage interessant sein könnte. Da es aus unserer Sicht auch künftig zahlreiche Anwendungen gibt, für die die Rundsteuerung das beste Instrument darstellt, empfehlen wir, diese weiterhin einzusetzen. Damit Ihre Rundsteueranlage auch nach Jahren noch einwandfrei funktioniert, schlagen wir vor, mittels eines optimierten Wartungskonzeptes die Lebensdauer kostengünstig zu erweitern. Wir haben die dazu nötigen Spezialisten und können einen massgeschneiderten Service- und Wartungsvertrag anbieten.

 
 
 

Welches sind kritische Lasten?

Es gibt viele Lasten, die nicht kritisch sind. Dazu gehören z.B. Boiler, Wärmepumpen oder die öffentliche Beleuchtung. Als sehr kritisch hingegen beurteilen wir die Elektromobilität, da nach Meinung verschiedener Fachgremien die Zunahme an Elektromobilen in den nächsten Jahren exponentiell verlaufen wird. Dies wird vielerorts zu lokalen Überlastungen in den Verteilnetzen führen. Entsprechende Vorkehrungen sollten hier getroffen werden, damit die Verteilnetze geschützt werden können.

 
 
 

Was muss in den Werkvorschriften angepasst werden?

Wie vorstehend erwähnt, kann die Elektromobilität zur grossen Gefahr für die Stabilität der Verteilnetze werden. Bei einer rasch wachsenden Zahl von Ladeeinrichtungen für Elektromobile kommt ein flächendeckender Netzausbau nicht infrage, vor allem aus zeitlichen und finanziellen Aspekten. Es sollte daher die Installation intelligenter Steuersysteme vorgeschrieben werden, sodass die jeweils verfügbare Leistungskapazität im betroffenen Sektor des Verteilnetzes optimal ausgenützt werden kann. Swistec wird in naher Zukunft Systemlösungen anbieten können, die genau dies ermöglichen.

 
 
 

Sind Anpassungen an der Netzstruktur notwendig?

Tritt bei der heutigen Netzstruktur eine lokale Überlast auf, kann darauf nur mit dem Abschalten des betreffenden Stranges im Unterwerk reagiert werden. Ist eine Rundsteuerung mit Lastmanagement-Funktion im Einsatz, kann hingegen durch gezieltes Abschalten einiger Lastgruppen eingegriffen werden, ohne dass ganze Stränge ausgeschaltet werden müssen. Wenn die Energie-Flexibilitäten künftig nicht mehr durch den VNB direkt kontrolliert werden, wird dies zu deutlich häufigeren lokalen Überlastungen im Verteilnetz kommen als bisher.

 
 
 

Gibt es weitere wichtige oder kritische Aspekte?

Ein wirkungsvoller und effektiver Netzschutz ist für den VNB nur realisierbar, wenn er die Lastsituation der  kritischen Netzknoten in Echtzeit messen kann. Die meisten Smart Metering Systeme, die heute auf dem Markt sind, haben keine ausreichende Bandbreite, um diese Messwerte in der geforderten Geschwindigkeit und Datendichte zu übermitteln und das betroffene Netz wirksam vor dem drohenden Zusammenbruch zu schützen. Swistec kann mit dem Breitband-Powerline-System (BPL) der Firma PPC eine Lösung anbieten, die Zählerdaten und Befehle quasi in Echtzeit übermitteln kann.

 
 
 
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Jubiläumsfeier 10 Jahre Swistec

Am 19. Januar 2018 feierten wir mit unseren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern unser 10jähriges Bestehen im Heiget-Huus in Fehraltorf. Für einen fulminanten und energiegeladenen Start sorgte Frau Evelyne Binsack, mit ihrem interessanten und emotionalen Vortrag über die Erlebnisse am Nord- und Südpol sowie auf dem Mount Everest.